Homöopathie

Die aktuelle gesundheitspolitische Debatte um die Homöopathie verunsichert einige Patienten.

Der aktuelle Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz vom März 2024 enthält im Gegensatz zu dem vom Anfang Januar 2024 den Ausschluss der Homöopathie-Leistungen nicht mehr. Bis auf weiteres haben die Homöopathie – Versorgungsverträge Ihre Gültigkeit und viele Kassen übernehmen die Kosten einer Homöopathischen Behandlung.

Weitere Informationen unter: www.dzvhae.de/ und www.weils-hilft.de.

Welche Kassen an der homöopathischen Versorgung teilnehmen finden Sie unter folgendem Link:

weitere Informationen

Alle Privatkassen erstatten zurzeit eine Homöopathie Behandlung, private Zusatzversicherung, wenn eine Arztbehandlung im Vertrag vereinbart ist. Sollte Ihre Krankenkasse nicht an dem Kostenerstattungsverfahren teilnehmen, informieren wir Sie gern über die Kosten einer Homöopathischen Behandlung als Selbstzahlerleistung.

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