Vorsorgevollmacht
In der Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer wichtige Entscheidungen trifft, wenn Sie nicht mehr für sich selbst entscheiden können, z. B. aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit. Der Bevollmächtigte wird dann zum Vertreter Ihres Willens. In einer Patientenverfügung hingegen wird der Patientenwillen für Behandlungssituationen, die nicht unmittelbar bevorstehen, festgehalten. Wir bieten Ihnen eine Beratung zur Patientenverfügung und -vollmachten an.